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   VGH Bayern, 13.07.2009 - 22 ZB 08.570   

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https://dejure.org/2009,57984
VGH Bayern, 13.07.2009 - 22 ZB 08.570 (https://dejure.org/2009,57984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.2009 - 22 ZB 08.570 (https://dejure.org/2009,57984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 22 ZB 08.570 (https://dejure.org/2009,57984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewilligung einer Stauerhöhung für Wasserkraftanlage; Einwendungen des Fischereiberechtigten; nachteilige Einwirkungen (verneint); kein Anspruch auf Errichtung einer Fischaufstiegshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2009 - 22 ZB 08.570
    Auf mögliche gewässerökologische Verschlechterungen kann sich der Kläger im Rahmen der Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Rechte nicht berufen; der Einwand, eine gestattete Gewässerbenutzung schädige den Naturhaushalt des Gewässers und darin lebende Pflanzen und Tiere, ist insoweit unbeachtlich, als der Nachteil der gestatteten Gewässerbenutzung für den Kläger nur geringfügig ist, also der Ertrag des Fischfangs nur geringfügig zurückgeht (BVerwG vom 6.9.2004 BayVBl 2005, 86).

    Im Rahmen der Verfahrensrüge erhobene Angriffe gegen die materiell-rechtliche Auffassung der Vorinstanz können dem Antrag nicht zum Erfolg verhelfen (BVerwG vom 6.9.2004 a.a.O.).

  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 258/06

    Schadensersatzansprüche des Inhabers von Fischereirechten wegen des Baus und des

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2009 - 22 ZB 08.570
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 3.6.2008 - Az. 22 ZB 08.76 m.w.N.; BGH vom 31.5.2007 - Az. III ZR 258/06) und wird von der Antragsbegründung auch nicht in Frage gestellt.
  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2009 - 22 ZB 08.570
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 3.6.2008 - Az. 22 ZB 08.76 m.w.N.; BGH vom 31.5.2007 - Az. III ZR 258/06) und wird von der Antragsbegründung auch nicht in Frage gestellt.
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